
UNSERE ANLIEGEN
01.
Pension
TEIL A
Der Teil A der Versorgungseinrichtung ist als Umlagesystem konzipiert. Derzeit werden 8 getrennte Versorgungseinrichtungen (nur die RAK Burgenland beteiligt sich am System der RAK Wien) geführt. Die gesetzliche Grundlage dazu bietet § 49 RAO.
​
Aktuell erhalten 553 aktive Rechtsanwält:innen 229 Beitragsbezieher:innen (inkl. Witwen und Waisen). Dies bedeutet ca. 2,4 Beitragszahler finanzieren aktuell 1 Beitragsbezieher [ohne Berücksichtigung der herabgesetzten Beiträge der RAAs].
​​
Im Jahr 2024 war das Verhältnis von aktiven Rechtsanwält:innen zu Beitragsbezieher:innnen (inkl. Witwen und Waisen) noch 559 zu 224. Das Verhältnis von aktiven Rechtsanwältinnen zu Beitragsbezieher:innen verschlechtert sich sohin jährlich zum Nachteil der aktiv tätigen Kolleg:innen.
​
Gegenübergestellt mit dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG), in welchem die Höchstbeiträge bei einer jährlichen Summe von € 18.060,00 liegen, zeigt die Versorgungseinrichtung nur geringe Kostenvorteile, aber deutliche Leistungsnachteile.
​
-
Marginaler Kostenvorteil: Obwohl die Höchstbeiträge im System der Versorgungseinrichtung geringfügig unter jenen des FSVG liegen, rechtfertigt dieser marginale Kostenvorteil nicht die signifikanten Defizite in den Leistungen. Diese Diskrepanz wirft Fragen hinsichtlich des Wertes der entrichteten Beiträge auf und sollte Rechtsanwält:innen veranlassen, den Nutzen ihres Beitrags zu hinterfragen.
-
Niedrigere Pensionsauszahlungen: Ein im Jahr 2019 erstelltes Gutachten (abrufbar im internen Bereich der Tiroler Rechtsanwaltskammer) legt dar, dass bei Annahme identischer Beitragszahlungen – vergleichbar mit jenen in der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwält:innen– nach einer kontinuierlichen beruflichen Laufbahn von 40 Jahren im Rahmen des Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetzes (FSVG) ein Pensionsvolumen zu erwarten ist, das um circa 93 Prozent höher liegt, als jenes, das im Rahmen der Versorgungseinrichtung Teil A zur Auszahlung gelangt.
-
Späterer Pensionsantritt: Das Pensionsantrittsalter liegt im Rahmen der FSVG/GSVG-Versicherung derzeit für ab 02.06.1968 Geborene bei 65 Jahren, während dieses im Rahmen der derzeitigen Versorgungseinrichtung für alle ab 1989 Geborenen 5 (!) Jahre über dem aktuellen gesetzlichen Pensionsantrittsalter liegt.
-
Fehlende Durchlässigkeit zu anderen Systemen: Die Isolation der Versorgungseinrichtung führt zu einer Inflexibilität, die Rechtsanwält:innen bei einem Wechsel in andere Berufsfelder oder von anderen Berufsfeldern in jenes der Anwaltschaft oder bei der Kombination unterschiedlicher Versicherungssysteme benachteiligt. Diese mangelnde Durchlässigkeit kann insbesondere bei beruflichen Veränderungen oder Karrierewegen, die nicht linear innerhalb der Anwaltschaft verlaufen, zu erheblichen Versorgungslücken führen.
-
Ausbleibende soziale Elemente: Das Fehlen von sozialen Komponenten, wie beispielsweise Beitragserleichterungen während der Elternschaft, belastet Rechtsanwält:innen, die gleichzeitig Eltern sind, zusätzlich und könnte Anreize setzen, die gegen eine Berufsausübung neben der Familiengründung sprechen. Dies steht im Widerspruch zu modernen sozialpolitischen Bestrebungen.
-
Mangelnde Anpassungsfähigkeit an Lebensrealitäten: Die rigide Struktur der Versorgungseinrichtung nimmt keine Rücksicht auf individuelle Lebensumstände: Dieses Defizit an Flexibilität könnte insbesondere für jüngere Generationen von Rechtsanwälten abschreckend wirken und die Diversität sowie die Chancengleichheit innerhalb der Branche negativ beeinflussen.
​
Die Aufnahme von Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien im Hinblick auf den Einbezug der Rechtsanwält:innen für die Versicherungsfälle des Alters, der Berufsunfähigkeit und der familienbezogenen Hinterbliebenversorgung ist daher aus unserer Sicht alternativlos.
​
Für eine vertiefende Einsicht in das Themengebiet der Versorgungseinrichtung Teil A laden wir Sie herzlich ein, das untenstehende PDF-Dokument zu öffnen. Es enthält eine detaillierte Zusammenfassung relevanter Fakten, essentieller Forderungen und unser abschließendes Fazit – kompakt aufbereitet, um die Informationsdichte auf dieser Webseite optimal zu ergänzen.
​
