top of page

UNSERE ANLIEGEN

04.

Verfahrenshilfe

Österreich steht als EU-Mitglied in der Verantwortung, rechtssuchenden Personen anwaltlichen Beistand zur Verfügung zu stellen. Trotz dieser Verpflichtung wird von Rechtsanwält:innen erwartet, dass sie ohne angemessene Kompensation tätig werden. 


Die fehlende Honorierung der geleisteten Verfahrenshilfe und die zusätzliche Belastung durch Erwachsenenvertretungen führen zu einer unentgeltlichen Querfinanzierung des Sozialstaates durch den Stand der Rechtsanwält:innen. Diese Praxis legt den Rechtsanwält:innen unangemessen hohe, unbezahlte Verpflichtungen auf.


Es wird Zeit, dass der Staat seine Verantwortung wahrnimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um eine faire Entlohnung für die wertvolle Arbeit der Rechtsanwält:innen sicherzustellen.

 

Dies umfasst die direkte Vergütung der erbrachten Dienstleistungen und eine systematische Erfassung und Verrechnung nach geltendem Kostenrecht. Es bedarf auch der Einrichtung und Finanzierung von Institutionen, die speziell für Erwachsenenvertretungen zuständig sind, um diese Last nicht weiter den Rechtsanwält:innen aufzubürden.


Eine Reform der Gebührenordnung ist dabei ebenfalls zur Diskussion zu stellen, da die derzeitigen Pauschal- und Gerichtsgebühren prohibitiv hoch sind und somit im Konflikt mit dem grundlegenden Prinzip des gleichen Justizzugangs für alle Bürger:innen stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Reduzierung dieser Gebühren nicht nur eine Angelegenheit der Fairness ist, sondern auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem gerechteren Rechtssystem darstellt.

​

Unsere Initiative steht für Transparenz, Gerechtigkeit und eine gerechte Entschädigung im Rechtsanwaltsberuf. Wir laden Sie ein, sich näher mit unseren Fakten, Forderungen und dem Fazit auseinanderzusetzen und bieten dazu eine detaillierte Ausarbeitung in unserem PDF-Dokument an, das zum Herunterladen bereitsteht.

04 Verfahrenshilfe Sebi_edited_edited.jpg
bottom of page