Budgetbegleitgesetz 2025 - ist das der Preis der Freiheit?
- ZURA-Vorstand
- 8. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Warnungen wurden ignoriert – jetzt wird es Realität.
Die Gesetzesänderung zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung zeigt erneut, wie wenig frei und unabhängig unser Berufsstand tatsächlich ist.
▶️ Wie frei ist ein Stand, der zur Übernahme fachfremder Aufgaben verpflichtet werden kann und wird?
Schon heute übernehmen Rechtsanwält:innen eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten – vielfach unentgeltlich oder nur symbolisch vergütet: Verfahrenshilfe, Kuratel, gerichtliche Erwachsenenvertretungen, Steuerabführungen u.v.m.
Die Belastung wird nun noch weiter erhöht.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 "gelang" der Bundesregierung ein weiterer Dammbruch:
Nunmehr können Rechtsanwält:innen zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden, auch wenn für diese nicht überwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.
➡️ Das bedeutet: Rechtsanwält:innen sollen auch dann tätig werden, wenn es nicht um rechtliche Fragen geht, sondern um sozialarbeiterische oder betreuende Aufgaben.
Das ist fachlich falsch, strukturell riskant und menschlich gefährlich. Rechtsanwält:innen sind Jurist:innen – keine Sozialarbeiter:innen und auch keine Betreuungskräfte.
Die Betroffenen verdienen passende Betreuung.
Eine Fehlallokation in ein nicht-juristisches Betreuungssystem schadet nicht nur den Menschen, sondern auch einem Berufsstand, der ohnehin schon an seine Grenzen geht.
Wir fordern:
❗ Keine verpflichtende Übernahme fachfremder Aufgaben.❗
❗ Klarheit über die Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat.❗