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Budgetbegleitgesetz 2025 - ist das der Preis der Freiheit?

  • ZURA-Vorstand
  • 8. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Warnungen wurden ignoriert – jetzt wird es Realität.


Die Gesetzesänderung zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung zeigt erneut, wie wenig frei und unabhängig unser Berufsstand tatsächlich ist.


▶️ Wie frei ist ein Stand, der zur Übernahme fachfremder Aufgaben verpflichtet werden kann und wird?


Schon heute übernehmen Rechtsanwält:innen eine Vielzahl gesellschaftlich relevanter Tätigkeiten – vielfach unentgeltlich oder nur symbolisch vergütet: Verfahrenshilfe, Kuratel, gerichtliche Erwachsenenvertretungen, Steuerabführungen u.v.m.


Die Belastung wird nun noch weiter erhöht.


Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 "gelang" der Bundesregierung ein weiterer Dammbruch:


Nunmehr können Rechtsanwält:innen zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden, auch wenn für diese nicht überwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind.


➡️ Das bedeutet: Rechtsanwält:innen sollen auch dann tätig werden, wenn es nicht um rechtliche Fragen geht, sondern um sozialarbeiterische oder betreuende Aufgaben.


Das ist fachlich falsch, strukturell riskant und menschlich gefährlich. Rechtsanwält:innen sind Jurist:innen – keine Sozialarbeiter:innen und auch keine Betreuungskräfte.


Die Betroffenen verdienen passende Betreuung.


Eine Fehlallokation in ein nicht-juristisches Betreuungssystem schadet nicht nur den Menschen, sondern auch einem Berufsstand, der ohnehin schon an seine Grenzen geht.


Wir fordern:

Keine verpflichtende Übernahme fachfremder Aufgaben.

Klarheit über die Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat.


 
 

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