Dolmetscherkosten bei Verfahrenshilfe – neue Belastung für Rechtsanwälte?
- ZURA-Vorstand
- 16. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Im ÖRAK-Newsletter Infom@il 13/2025 wurde unser Berufsstand auf einen Beschluss des OLG Linz aufmerksam gemacht, der für große Diskussion sorgt:
Demnach sollen Dolmetscherkosten für Besprechungen künftig nur dann kostenlos übernommen werden, wenn die Übersetzungshilfe vorab schriftlich beantragt und genehmigt wird. Andernfalls müssten die Dolmetscherhonorare zunächst von den Rechtsanwälten selbst beglichen und erst anschließend im Wege des Barauslagenersatzes zurückgefordert werden.
Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, hätte das gravierende Folgen:
Verfahrenshelfer müssten in sämtlichen Verfahren – auch in Strafsachen – Dolmetscherkosten vorstrecken,
obwohl diese Leistungen bereits im Rahmen der Verfahrenshilfe bewilligt und notwendig sind.
Eine solche Regelung ist unzumutbar.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Tätigkeit im Rahmen der Verfahrenshilfe ohnehin überwiegend unentgeltlich erbringen, dürfen nicht zusätzlich mit der finanziellen und administrativen Last belastet werden, Dolmetscherleistungen vorzufinanzieren, Rückzahlungen einzufordern und gegebenenfalls in einem Instanzenzug durchzusetzen.
Klärungsbedarf auf gesetzlicher Ebene
Die Praxis zeigt deutlich: Es braucht eine einheitliche und praxistaugliche Regelung im Umgang mit Dolmetscherkosten.